Prävention gegen sexualisierte Gewalt

Institutionelles Schutzkonzept (ISK)

Das ISK soll, ganz nach den Worten Adolph Kolpings, ein in die Tat umgesetztes Zeichen gegen sexualisierte Gewalt sein.


Es wurde auf der Diözesanversammlung am 08.03.2025 in Kraft gesetzt.

Hier findest du alle Infos dazu.


Wir arbeiten weiter für eine Kultur des achtsamen Miteinanders!

Daran wird gerade gearbeitet:

  1. Ablaufplan Einsichtnahme eFZ
  2. Ausformulierung: Institutioneller Umgang mit Verdachts- und Beschwerdefällen
  3. Selbstauskunftserklärung für Kolping Akademie
  4. Kommunikationskonzept
  5. Aufnahme der Adolph Kolping Schule ins ISK
  6. AZAV Zertifizierung

Laufend anfallende Aufgaben:

  1. Erstellung einer Schutz- und Risikoanalyse für neue Veranstaltungen
  2. Evaluation bei Verdachts- und Beschwerdefällen
  3. Bei Bedarf: Unterstützung der Kolpingsfamilien bei der Erstellung eigener ISK bzw. Partizipations- und Schutz- und Risikoanalysen
  4. Anwendung des ISK

Terminierte Aufgaben:

  1. 2025: Zertifizierung der Kolping Akademie nach AZAV
  2. 2028: Evaluation ISK
  3. 2030: Neue Inkraftsetzung ISK

Unser Institutionelles Schutzkonzept

Erweitertes Führungszeugnis

Das Bundeskinderschutzgesetz schreibt seit 2012 vor, dass (ehren- und hauptamtliche) in der Kinder- und Jugendarbeit ein erweitertes Führungszeugnis (eFZ) vorlegen müssen. Auch bei uns ist das, neben anderen Bausteinen in der Präventionsarbeit, ein wichtiger Punkt.

Vorsitzende von Kolpingsfamilien, die kein eingetragener Verein sind, bitten wir, die Diözesanstelle bei einem Wechsel oder bei einer Neubesetzung in der Leitung von Kindern und Jugendlichen zu informieren.

Notwendig sind dabei dann folgende Daten:

  1. Vor- und Nachname
  2. ggf. Geburtsname
  3. Geburtsdatum
  4. Kolpingsfamilie

Vorsitzende von Kolpingsfamilien, die eingetragene Vereine sind, sind dafür verantwortlich erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse einzusehen. Dies muss zu Beginn der Tätigkeitsaufnahme von Personen, die Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben geschehen und dann fortlaufend alle fünf Jahre.

Das Führungszeunis muss nach der Einsichtnahme der jeweiligen Person wieder zurückgegeben werden. Die Einsichtnahme muss dokumentiert werden.

Das Prüfschema, wer ein eFZ vorliegen muss, wird gerade überarbeitet. Es wird, sobald es neu vorliegt, oben veröffentlicht.

Hier kommt ihr zum Internetauftritt des Bistum Passau zum Thema Prävention und Intervention:

 

Ansprechpartnerin zum Thema Prävention

Johanna Seiler Jugendreferentin +49 (0)851 393-7364 +49 151 180 299 09 johanna.seiler@bistum-passau.de
Schön reden tut´s nicht, die Tat ziert den Mann.
Adolph Kolping (RV 1855, Seite 163)