AGB - Kolpingjugend

Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen der Kolpingjugend im Bistum Passau

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Maßnahmen und Veranstaltungen der Kolpingjugend im Bistum Passau, vertreten durch das Kolpingwerk Passau e.V. (im Folgenden bezeichnet als „Kolpingwerk“) als Rechtsträger.

2. Anmeldung

Zu den Maßnahmen und Veranstaltungen (im Folgenden bezeichnet als „Veranstaltung“) der Kolpingjugend kann sich grundsätzlich jede Person anmelden, sofern das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkung nach Alter, Geschlecht etc. vorsieht. Die Anmeldung muss in der Regel schriftlich erfolgen. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von einer erziehungsberechtigten Person zu unterschreiben.

Erforderlich für die Gültigkeit einer Anmeldung (Vertragsabschluss) ist, dass Sie dem Kolpingwerk eine Einzugsermächtigung für die jeweilige Teilnahmegebühr erteilen. Maßgeblich sind allein die Ausschreibung und diese Teilnahmebedingungen, die mit der Anmeldung akzeptiert werden. Weitere (mündliche) Vereinbarungen sind erst wirksam, wenn sie vom Kolpingwerk schriftlich bestätigt sind.

3. Teilnahmebestätigung

Mit Eingang der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldung gilt diese als verbindlich. Sollte eine Maßnahme oder Veranstaltung der Kolpingjugend bereits ausgebucht sein und wir müssen Sie auf eine Warteliste setzen, werden Sie darüber sofort informiert.

4. Zahlungsbedingungen

Wie bereits oben unter Ziffer 2. erläutert ist für die Verbindlichkeit einer Anmeldung erforderlich, dass Sie dem Kolpingwerk ein SEPA-Lastschriftenmandat für die jeweilige Teilnahmegebühr erteilen.

Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre Bankverbindung gespeichert und für alle fälligen Teilnehmergebühren gemäß vorheriger Rechnung benutzt werden kann. Dieses Mandat gilt bis zum Widerruf.

In Einzelfällen kann die Bezahlung der Rechnung auch per Überweisung erfolgen. In diesem Falle wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5 € zu den Kursgebühren erhoben.

Für eine ausreichende Deckung ist der jeweilige Kontoinhaber verantwortlich. Sollten dem Kolpingwerk durch Rückbuchungen Kosten entstehen, werden diese an den jeweiligen Teilnehmer weitergegeben. Zudem ist das Kolpingwerk berechtigt für außerordentlichen Aufwand eine Verwaltungsgebühr von mindestens 5 € zu erheben. Das Kolpingwerk behält sich auch das Recht vor, vom Teilnehmervertrag zurückzutreten.

5. Rücktritt / Umbuchung / Ersatzperson

Sie können vor Beginn der Maßnahme / Veranstaltung vom Teilnahmevertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss aus Gründen der Nachvollziehbarkeit schriftlich erfolgen. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Kolpingwerk. Sie können sich mit Zustimmung des Kolpingwerkes durch eine geeignete Ersatzperson vertreten lassen - in diesem Fall fällt lediglich eine Umbuchungsgebühr von 10,00 € an.

Bei Rücktritt mehr als 7 Tage nach dem Versand der Teilnahmebestätigung fallen folgende Storno-Kosten an:

Storno bis 2 Wochen vor Beginn: 40% der Teilnahmegebühr

Storno bis 1 Woche vor Beginn: 50% der Teilnahmegebühr

danach: 70% der Teilnahmegebühr

6. Rücktritt durch das Kolpingwerk

Wird die vom Kolpingwerk festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist das Kolpingwerk berechtigt, die Maßnahme oder Veranstaltung abzusagen. Bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall unverzüglich und in voller Höhe zurückbezahlt. Weitere Ansprüche entstehen auf beiden Seiten nicht. Diese Regelung gilt auch, wenn Fälle von höherer Gewalt oder andere vom Kolpingwerk nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

7. Haftung

Das Kolpingwerk haftet als Veranstalter für:

  • die gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen und Veranstaltungen
  • die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
  • die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen

Die Leitung von Veranstaltungen der Kolpingjugend, insbesondere die Erfüllung der Aufsichtspflicht, wird von volljährigen, gut ausgebildeten Personen wahrgenommen; auch auf die Erfordernisse zur Prävention sexuellen Missbrauchs wurde bei dieser Ausbildung ausdrücklich und konsequent geachtet.

Sofern minderjährige Personen in der Leitung einer Veranstaltung mitarbeiten, geschieht dies zu Ausbildungszwecken; mit Aufgaben der Aufsichtspflicht werden diese Leute nicht oder nur in geringem, zeitlich eng begrenztem Umfang betraut.

In Ausnahmefällen (z.B. Arztbesuch) kann es erforderlich sein, dass minderjährige TN von einem Mitglied der Leitung der Veranstaltung in dessen Privatauto befördert werden. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung stimmen die Erziehungsberechtigten der TN dieser Beförderung schon im Vorhinein zu.

Nicht gehaftet wird für Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden und die in der Ausschreibung als Fremdleistung gekennzeichnet sind. Dies gilt auch für die verantwortliche Leitung der Veranstaltung, die daran teilnimmt.

Die TN sind verpflichtet, das Kolpingwerk (während der Veranstaltung: die Leitung) rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines Schadens hinzuweisen.

8. Haftungsbegrenzung

Die Haftung des Kolpingwerkes für Ansprüche aus dem Vertrag ist in der Höhe begrenzt auf die dreifache Teilnahmegebühr. Sie gilt, soweit das Kolpingwerk für einen dem Veranstaltungs-TN entstandenen Schaden wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Die Haftung des Kolpingwerkes ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu bringende Leistung anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

9. Versicherungsschutz

TN (bzw. deren Erziehungsberechtigte) haben für ausreichenden Versicherungsschutz selbst zu sorgen. Für Unfälle wird grundsätzlich nicht gehaftet. Soweit im Einzelfall eine Versicherungsleistung angeboten wird, geht dies aus der Ausschreibung hervor.

10. Förderung durch Drittmittel

Die Veranstaltungen des Kolpingwerkes werden in der Regel durch staatliche und/oder kirchliche Zuschüsse gefördert. Die Teilnahmegebühren gelten vorbehaltlich der Bewilligung der Förderung durch die zuschussgebenden Stellen.

11. Ermäßigung Kolpingmitglieder

Kolpingmitglieder, die in einer Kolpingsfamilie im Diözesanverband Passau Mitglied sind, erhalten in der Regel eine Ermäßigung. Die Ermäßigung geht aus der Ausschreibung hervor. Die Ermäßigung wird vom Kolpingwerk getragen.

12. EU-Datenschutzverordnung

Die Speicherung und Verarbeitung von Teilnehmerdaten erfolgt unter strikter Beachtung der EU-Datenschutzverordnung (DSGVO). Die Daten werden ausschließlich zu Abrechnungs-, Abwicklungs- und Werbezwecken gespeichert. Daten werden intern für Kurszwecke (z. B. Übernachtungshäuser/Kursleitung) oder für Abrechnungszwecke mit Zuschussgebern oder sonstigen öffentlichen Stellen aufgrund gesetzlicher Grundlagen weitergegeben. Eine sonstige Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Dies gilt insbesondere für Werbezwecke. Mit der Kursteilnehme wird ausdrücklich erklärt, dass der Aushändigung der Teilnehmerliste mit Name, Anschrift, Telefon oder E-Mail, sowie bei Familienmaßnahmen das Alter der minderjährigen Kinder an alle Kursteilnehmer zugestimmt wird.

13. Anwendung von Bildmaterial

Die Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigter stimmen der Veröffentlichung von Bildmaterial und trägereigenen Publikationen sowie auf der Homepage oder in allgemeinen Pressemitteilungen zu, die im Rahmen der Veranstaltungen des KBW entstanden sind und auf denen Teilnehmer unter Umständen abgebildet und identifizierbar sind. Wenn der Abbildung von Fotos nicht zugestimmt wird muss dies ausdrücklich entweder vorher dem Träger oder beim Kurs dem Seminarleiter bekannt gegeben werden.

14. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Kolpingwerk Passau e.V. in Passau. Es gilt deutsches Recht.

 

Passau, im Mai 2019

Kolpingwerk Passau e.V.