AGB - Kolping Bildungswerk

Teilnahmebedingungen und allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Teilnahme an vom Kolping-Bildungswerk Diözesanverband Passau e. V. (im nachfolgenden KBW genannt) angebotenen Veranstaltungen, sowie für alle damit zusammenhän-genden weiteren Leistungen. Geschäftsbedingungen anderer Veranstalter finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder das KBW nicht Veranstalter, sondern nur Vermittler ist. Bei Kursen nach dem Fernunter-richtsschutzgesetz gelten die gesetzlichen Grundlagen.


2. Anmeldung und Vertragsabschluss
Zu allen Veranstaltungen des KBW kann sich grundsätzlich jeder anmelden, sofern das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkung nach Alter, Ge-schlecht usw. vorsieht. Die Anmeldung muss in der Regel schriftlich erfolgen. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.
Maßgeblich sind allein die Ausschreibung und diese Teilnahmebedingungen, die mit Vertragsabschluss akzeptiert werden. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.


3. Teilnahmebestätigung
Mit dem Eingang Ihrer Anmeldung sind Sie für die betreffende Veranstaltung verbindlich angemeldet. Bei mehrtägigen Veranstaltungen erfolgt eine geson-derte Teilnahmezusage, die in der Regel durch Übersendung der Rechnung geschieht. Soweit Sie uns Ihre E-Mail-Adresse mitgeteilt haben, erfolgt in der Regel der Versand der Unterlagen per E-Mail.
Wir informieren Sie aber sofort, sofern eine Veranstaltung überbucht ist und wir Sie auf die Warteliste setzen müssen. Grundsätzlich behält sich das KBW das Recht vor, Kolpingmitgliedern aus dem Diözesanverband Passau einen Vorrang zu gewähren.


4. Zahlungsbedingungen
Für den Vertragsabschluss ist es erforderlich, dass Sie dem KBW mit der An-meldung ein SEPA-Lastschriftenmandat für die Teilnehmergebühr erteilen.
Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre Bankverbindung gespeichert und für alle fälligen Teilnehmergebühren gemäß vorheriger Rechnung benutzt werden kann. Dieses Mandat gilt bis zum Widerruf.
In Einzelfällen kann die Bezahlung der Rechnung per Überweisung erfolgen. In diesem Falle wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5 € erhoben.
Für eine ausreichende Deckung ist der/die jeweilige Kontoinhabende verant-wortlich. Sollten dem Kolping-Bildungswerk durch Rückbuchungen Kosten ent-stehen, werden diese an die/den jeweilige/n Teilnehmende/n weitergegeben. Zudem ist das KBW berechtigt für außerordentlichen Aufwand eine Verwaltungsgebühr von mindestens 5 € zu erheben. Das KBW behält sich auch das Recht vor, vom Teilnehmendenvertrag zurückzutreten.


5. Rücktritt / Umbuchung Ersatzperson
Sie können vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Der Rück-tritt muss aus Gründen der Nachprüfbarkeit schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung beim KBW. Sie können sich mit Zustimmung des KBW durch eine geeignete Ersatzperson vertreten lassen. In diesem Fall fällt lediglich eine Umbuchungsgebühr von 10,00 € an. Bei Rücktritt nach der Teilnehmerbestätigung fallen folgende Storno-Kosten an:
Pauschale Stornogebühr: 20,00 € pro Person bzw.
bei Familienmaßnahmen 25,00 € pro Familie
Darüber hinaus können Ausfallgebühren, je nach Rücktrittsdatum, anfallen.
Storno bis zu drei Wochen vor Kursbeginn: 30 % d. Teilnehmendengebühr
Storno bis zu zwei Wochen vor Kursbeginn: 40 % d. Teilnehmendengebühr
Storno bis zu einer Woche vor Kursbeginn: 50 % d. Teilnehmendengebühr
Storno bis drei Tag vor Kursbeginn: 75 % d. Teilnehmendengebühr
Storno Kursbeginn < 3 Tage o. Nichtantritt: 100 % d. Teilnehmendengebühr

Achtung: Bei Buchung von speziellen Leistungen (Eintrittskarten, etc.) ist eine Rückgabe grundsätzlich nicht möglich. Bei nachweislich höheren Stornokosten (z. B. Hotel oder Buskosten) wer-den die nachgewiesenen höheren Kosten berechnet. Dabei ist auch zu beachten, dass die Teilnehmendengebühren des KBW durch staatliche und kirchliche Zuwendungen bezuschusst sind. Wenn aufgrund einer Nichtteilnahme dieser individuelle Zuschuss nicht gewährt werden kann, ist es möglich, dass der entstandene Schaden höher ist, als die ausgewiesene Teilnehmergebühr. Deshalb wird die Stornogebühr immer von der ausgewiesenen Teilnehmergebühr und nicht vom Überweisungsbetrag berechnet.


6. Rücktritt durch das Kolping-Bildungswerk
Wird die vom KBW festgelegte Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht, so ist das KBW berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Der bezahlte Teilnehmendenbetrag wird in voller Höhe unverzüglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche entstehen auf beiden Seiten nicht. Ferner ist das KBW berechtigt aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom KBW nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen (z. B. Pandemiebestimmungen). Zudem behält sich das KBW das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, sollte eine Einziehung der Teilnehmendengebühren laut erteilter Einzugsermächtigung nicht möglich sein.


7. Haftung
Das Kolping-Bildungswerk haftet als Veranstalter von Veranstaltungen für:

  • die gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung
  • die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungen
  • die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
  • die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen Ziellandes und Zielortes, soweit Ortsüblichkeit maßgebend ist, geht dies aus den Reisebedingungen ausdrücklich hervor.
  • Das KBW haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt wurden und die in der Ausschreibung ausdrücklich als „Fremdleistung“ gekennzeichnet sind. Dies gilt auch für die verant-wortliche Kursleitung, die an der Veranstaltung teilnimmt.
  • Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet, das KBW rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines Schadens hinzuweisen.


8. Haftungsbegrenzung
Die Haftung des KBW für Ansprüche aus dem Vertrag ist in der Höhe nach beschränkt auf die dreifache Teilnehmendengebühr.
Dies gilt:

  • soweit ein Schaden durch den Veranstaltungsteilnehmenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässlich herbeigeführt wird oder
  • soweit das KBW für einem dem Veranstaltungsteilnehmenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
  • Die Haftung des KBW ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu bringende Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.


9. Versicherungsschutz
Teilnehmende haben für ausreichenden Versicherungsschutz selbst zu sorgen. Für Unfälle wird grundsätzlich nicht gehaftet. Soweit im Einzelfall eine Versicherungsleistung angeboten wird, geht dies aus der Ausschreibung hervor.


10. Förderung durch Drittmittel
Die Veranstaltungen des KBW werden durch staatliche und kirchliche Zuschüsse gefordert. Die Preise gelten vorbehaltlich der Bewilligung der Förde-rung durch die entsprechenden Zuschussgeber. Soweit in Einzelfällen ein sogenannter Gemeinnützigkeitstarif angeboten wird, ist der/die Teilnehmende verpflichtet, den erforderlichen Antrag auszufüllen und den Anspruch auf den ermäßigten Preis nachzuweisen.


11. Kolpingmitglieder
Kolpingmitglieder, die in einer Kolpingsfamilie im Diözesanverband Passau Mitglied sind, erhalten in der Regel eine Ermäßigung. Die Ermäßigung geht aus der Ausschreibung hervor. Die Ermäßigung wird vom Kolpingwerk getragen und direkt mit dem KBW verrechnet.


12. EU-Datenschutzverordnung
Die Speicherung und Verarbeitung von Teilnehmerdaten erfolgt unter strikter Beachtung der EU-Datenschutzverordnung (DSGVO). Die Daten werden ausschließlich zu Abrechnungs-, Abwicklungs- und Werbezwecken gespeichert. Daten werden intern für Kurszwecke (z. B. Übernachtungshäuser/Kursleitung) oder für Abrechnungszwecke mit Zuschussgebern oder sonstigen öffentlichen Stellen aufgrund gesetzlicher Grundlagen weitergegeben. Eine sonstige Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Dies gilt insbesondere für Werbezwecke. Mit der Kursteilnahme wird ausdrücklich erklärt, dass der Aushändigung der Teilnehmendenliste mit Name, Anschrift, Telefon oder E-Mail, sowie bei Familienmaßnahmen das Alter der minderjährigen Kinder an alle Kursteilnehmende zugestimmt wird.


13. Anwendung von Bildmaterial
Die Teilnehmenden bzw. dessen/deren Erziehungsberechtigte stimmen der Veröffentlichung von Bildmaterial und trägereigenen Publikationen sowie auf der Homepage oder in allgemeinen Pressemitteilungen zu, die im Rahmen der Veranstaltungen des KBW entstanden sind und auf denen Teilnehmende unter Umständen abgebildet und identifizierbar sind. Wenn der Abbildung von Fotos nicht zugestimmt wird muss dies ausdrücklich entweder vorher dem Träger oder beim Kurs der Seminarleitung bekannt gegeben werden.


14. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Kolping-Bildungswerkes Diözesanverband Passau e.V. in Passau. Es gilt deutsches Recht.


Passau, im Januar 2022


Kolping-Bildungswerk Diözesanverband Passau e. V.