Diözesanversammlung

Diözesanversammlung

Begegnungen und Entscheidungen

Die Diözesanversammlung ist das oberste beschlussfassende Gremium des Kolpingwerkes Diözesanverband Passau. Alle wichtigen Angelegenheiten, die das Kolpingwerk in der Diözese Passau betreffen, werden hier behandelt.

Aufgaben

Zu den originären Aufgaben gehören:

  • Wahl des Diözesanvorstandes
  • Entlastung des Diözesanvorstandes
  • Diskussion des Rechenschaftsberichtes
  • Umsetzung des Programms und der Beschlüsse des Kolpingwerkes Deutschland
  • Beratung und Beschlussfassung über Anträge

Daneben bietet eine solche Versammlung auch:

  • Input durch Fachvorträge
  • Austausch zwischen den Kolpingsfamilien
  • Motivation für die Arbeit vor Ort

 

Mitglieder
 

Der Diözesanversammlung gehören mit Sitz und Stimme an:

  • die stimmberechtigten Mitglieder des Diözesanvorstands,
  • sieben Delegierte jeder Kolpingsfamilie, je weitere angefangene 100 Mitglieder einer Kolpingsfamilie ein/e weitere/r Delegierte/r,
  • je bestehender Bezirksverband drei Delegierte,
  • die Vorsitzenden der vom Diözesanverband gegründeten Einrichtungen.

Beratende Mitglieder sind

  • die beratenden Mitglieder des Diözesanvorstandes,
  • die Vertreter/innen der übergeordneten Ebenen im Bistum und Verband und
  • die vom Diözesanvorstand geladenen Gäste.


Maßgebend sind die Bestimmungen in der jeweils gültigen Satzung.